Was vorstellbar ist, ist auch machbar. (Albert Einstein)
Wir glauben an die Kraft von Anfängen.
Verfahren der Antragstellung
Kurzantrag stellen (PDF-Formular zum Ausfüllen mit Erläuterungen).
Die Formulierung des Kurzantrags ermöglicht eine schnelle Bewertung, ob das geplante Förderprojekt dem grundsätzlichen Zweck der Stiftung zuzuordnen ist. Der Kurzantrag kann auf dieser Seite heruntergeladen werden und wird dann direkt an das Sekretariat der Dr. Neubert Stiftung versandt.
Bewertung durch Stiftungsbeirat Der Stiftungsbeirat erhält den Kurzantrag zur Bewertung. Entspricht der Kurzantrag dem grundsätzlichen Stiftungszweck, erhält der Antragsteller eine Information und den Auftrag zur konkreten Antragstellung. Es handelt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht um die Genehmigung der Förderung.
Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung Der ausführliche Antrag ist inklusive Ausfüllhilfe auf dieser Seite als PDF zu finden.Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen das Sekretariat der Stiftung sowie die Stiftungsbeiratsmitglieder zur Verfügung.
Bewertung des ausführlichen Antrags Mindestens in jedem Quartal trifft sich der Stiftungsbeirat zur Bewertung der Anträge. Eventuell erforderliche Nachfragen oder Nachforderungen werden mit den Antragstellern abgesprochen. Sofern sinnvoll, kann auch eine Vorstellung des geplanten Projekts vor dem Gremium des Stiftungsbeirats erfolgen.
Ist das Ergebnis der Bewertung positiv, so erfolgt eine Empfehlung an den Vorstand der Stiftung, dieses Projekt zu fördern.
Entscheidung über den Antrag Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt satzungsgemäß im Stiftungsvorstand.
Information an den Antragsteller – Anweisung des Betrages